Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DieAugenweide
A. Fotograf
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
8. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus. Gemäß §19 UStGes wird auf der Rechnung keine Mehrwehrtsteuer ausgewiesen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
6. Fingerabdrücke sind kein Reklamationsgrund. Sollten Schäden oder Fingerabdrücke an den Bildern sichtbar sein, sind die entsprechenden Abzüge sofort bei der Übergabe nach sofortiger Begutachtung des gelieferten Materials zu reklamieren. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Nach Ablauf der Auswahlfrist Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen wieder beim Fotografen eingehen, gelten als komplett abgenommen und werden in der Standartgröße 13 x 18 cm komplett in Rechnung gestellt, nach der zum diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Bestätigung muss in schriftlicher Form vorliegen, hierzu genügen E-Mail oder Brief.Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Dem Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an dritte weiter zu geben.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwenden wir Disketten, DVD+/-R oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4. Bei eingesendeten Daten des Auftraggebers geht der Fotograf davon aus, dass der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an dem zugesandten Material besitzt. Hierdurch entstandene Ansprüche dritter hat der Auftraggeber zu verantworten.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
B. Mietstudio I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden Allgemeinenen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ( AGB's genannt) dienen zur Information des Kunden und gelten für die Nutzung des "DieAugenweide" Mietstudios, hier und nachfolgend vertreten durch den Geschäftsinhaber Herrn Ralf-Udo Thiele. 2. Die AGB's gelten als vereinbart und akzeptiert, sobald der Mieter das "DieAugenweide" Mietstudio durch Email Bestätigung anmietet. 3. Sollte der Kunde nicht mit den AGB's einverstanden sein, so ist er verpflichtet dieses innerhalb von drei Werktagen schriftlich dem "DieAugenweide" Mietstudio zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen seitens des Mieters erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Inhaber des "DieAugenweide" Mietstudios diese vor der Nutzung schriftlich anerkennt. 4. Diese AGB's gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen dem "DieAugenweide" Mietstudio, vertreten durch den Inhaber Ralf-Udo Thiele und dem Mieter, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 5. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. 6. Die Berechnungsgrundlage für unsere Preise ist die hier auf der Webseite veröffentlichte gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, sofern diese vom "DieAugenweide" Mietstudio schriftlich bestätigt wurden. II. Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios in Bondorf 1. Das "DieAugenweide" Mietstudio vermietet dem Kunden, die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten, bzw. die Räumlichkeiten sowie deren technischen Geräte für die in der Bestätigung festgelegten Zeit. 2. Das Studio wird dem Mieter zur vereinbarten Zeit übergeben. Nach Ende der vereinbarten Nutzungsdauer erfolgt eine Übergabe mit Abnahme des Raumes und der Technik durch den Inhaber oder seiner Vertretung. 3. Das Recht zur Nutzung des "DieAugenweide" Mietstudios steht ausschließlich dem in der Auftragsbestätigung genannten Mieter zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt. 4. Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räumlichkeiten durch den Mieter in den ursprünglichen aufgeräumten und gereinigten Zustand zu versetzen. Eventuelle Reinigung durch den Vermieter werden mit mindestens 30 Euro gesondert in Rechnung gestellt. 5. Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und technischen Einrichtungen, sowie des Zubehörs zu überzeugen. Sollten etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang vom Kunden gerügt werden, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vom Mieter als anerkannt. 6. In den Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios gilt ein generelles Rauchverbot. 7. Die Räumlichkeiten des "DieAugenweide" Mietstudios, sowie deren technischen Einrichtungen dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet benutzt werden. Dem Kunden wird die Verwendung von Materialien und / oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und der dort befindlichen technischen Geräte, sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (dazu gehören: brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen ). Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten und jedwede gesetzeswidrige Handlungsweise innerhalb der Räumlichkeiten zu unterlassen. 8. Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an. Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht. 9. Dem Vermieter und/oder einer von ihm bestimmten Aufsichtsperson ist es gestattet das Studio während der Mietzeit jederzeit zu betreten und sich darin aufzuhalten. 10. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte oder Studioteile nur innerhalb des Studios verwendet werden. Des Weiteren verpflichtet der Mieter sich, bei der Benutzung des angemieteten Studios durch sein Verhalten eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und der Nachbarn zu vermeiden. Mit ihm in diesen Räumlichkeiten tätige Personen hat der Mieter besonders auf diesen Punkt hinzuweisen. III. Haftung des Kunden 1. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache innerhalb der Mietdauer. Er haftet ausserdem für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen. 2. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem "DieAugenweide" Mietstudio, die Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten. 3. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem "DieAugenweide" Mietstudio, alle vom Mieter verursachten Schäden an den Räumlichkeiten, deren Einrichtung und an den geliehen technischen Einrichtungen schriftlich anzuzeigen. 4. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderung an den Räumlichkeiten oder Gerätendurch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werdendem Mieter berechnet. IV. Der Mietzins 1. Als Grundlage des Mietzinses dient die hier auf der Webseite veröffentlichte Mietpreisliste und ist damit verbindlich. Ein anderer Mietzins ist vorher in schriftlicher Form mit dem Inhaber Herrn Ralf-Udo Thiele zu vereinbaren. Der Mietzins ist vor Beginn des Mietverhältnis vor Ort in Bar zu entrichten wie eine Kaution von mindestens 100,- Euro. Bei Stornierung der Anmietung werden folgende Gebühren erhoben: Bei Absage 7 Tage vorher 20%, 4 Tage vorher 40%, 2 Tag vorher 80% und am selben Tag werden 100% des Mietzinses fällig. 2. Je nach Mietzins sind die technischen Einrichtungen, wie Softboxen, Blitzköpfe, Stative und Reflektoren enthalten. 3. Die Benutzung von Equipment wie Hintergründe, Stative, Kamera etc. kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten. 4. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Dekorationsaufbau, Bildbearbeitungen,Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten. 5 Der angegebene Mietzins ist ohne Mwst, da nach §19 UStG "DieAugenweide" als Kleinstunternehmer gilt und keine USt an das Finanzamt abführt.
XI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
01.September 2009